Strafrecht/Strafverteidigung

 

Die Verfolgung von Rechtsverstößen gehört zu den klassischen Aufgaben des Staates.

Die Aufklärung von Straftaten obliegt der Polizei, die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen, klagt an und vertritt die Anklage vor Gericht. Die Strafgerichte leiten die Prozesse und entscheiden über Schuld und Rechtfolgen, also die Höhe einer Strafe bzw. einen Freispruch.

 

Aufgabe des Verteidigers ist die Wahrung der Interessen des Beschuldigten, der nach Anklageerhebung Angeschuldigter und nach Eröffnung der Hauptverhandlung Angeklagter heißt, gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nur der Verteidiger hat etwa das Recht, Ermittlungsakten einzusehen.

 

Die Weichen des Strafverfahrens werden in einem sehr frühen Stadium der Ermittlungen gestellt. Deshalb ist es enorm wichtig, sich so früh wie möglich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

 

 

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie bei

  • ·         Festnahme
  • ·         Durchsuchung
  • ·         Untersuchungshaft
  • ·         Ermittlungsverfahren
  • ·         Strafprozessen       

 

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